Was ist eine Sicherungskarte?

 

Sicherungskarten sind der Eigentumsnachwies des Käufers einer Schließanlage oder auch einer geschützten Einzelschließung.

Die Sicherungskarte wird vom Hersteller (z. B. Abus oder Wilka) ausgestellt und zusammen mit der neuen Schließanlage über den Fachhändler ausgegeben. Die Sicherungskarte stellt sicher, dass eine Nachbestellung von Schlüsseln oder auch Zylindern nur durch den Eigentümer oder einer bevollmächtigten Person (z. B. Verwalter oder Mieter) erfolgen kann. Somit ist die Sicherungskarte ein wichtiger Bestandteil einer Schließanlage.

Für die Nachbestellung von Schlüsseln und Zylindern gibt es zwei grundsätzliche Verfahren. Zum Einem wird mittels der hoch geprägten Ziffern auf der Sicherungskarte ein Bestellschein zur Schlüsselbestellung hergestellt. Diese wird als Sicherungsscheine mit der Bestellung auf dem Postwege ins Herstellerwerk eingeschickt und dient den Herstellern als Berechtigungsnachweis. Ein weiteres Verfahren ist das Auslesen der elektronischen Merkmale (Chipkarte oder Magnetstreifen) mit entsprechender Hardware, sodass die Bestellungen zu Schließanlagen online erfolgen können

 

 

Wilka Sicherungskarte
Wilka Sicherungskarte

Die Sicherungskarte ist abhandengekommen. Wie erhalte ich eine Ersatzkarte?

 

Die Sicherungskarte ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Schließanlage. Nach Erkennen des Verlustes sollte der Eigentümer der Schließanlage umgehend eine eidesstattliche Erklärung ausfüllen und sich an einen Fachhändler in seiner Nähe wenden. Dieser sendet diese eidesstattliche Erklärung an den Hersteller und erhält umgehend eine Ersatzsicherungskarte. Die in Verlust geratene Sicherungskarte ist damit ungültig und kann nicht mehr verwendet werden.